11.06.2007
Das Rentenmodell der katholischen Verbände
Altersarmut wird schon in wenigen Jahren keine Ausnahmeerscheindung
mehr sein. Deshalb müssen wir über die Altersicherung von
Geringverdienern und Arbeitnehmern mir gebrochenen Erwerbsbiografien
nachdenken. Eine mögliche Lösung wäre das
Dreistufen-Modell der katholischen Verbände.
Die Zahlen sind nüchtern: Wer 1992 in Rente ging, musste vier
Monate weniger arbeiten als heute und hatte, gemessen an der heutigen
Kaufkraft, mit 1135 Euro zehn Prozent mehr im Geldbeutel. Drastischer
sind die Zahlen für Erwerbtätige mit Niedrigeinkommen von
sieben Euro. Ein Rentner von 65 Jahren erhält nach 45 Jahren
Arbeit heute dafür eine Rente von 590 Euro brutto. Wer heute mit
diesem Stundenlohn anfängt, wird mit 65 allerdings nur noch 415
Euro bekommen. „Ich finde, dass uns solche Zahlen auch alarmieren
müssen." CDA-Chef Karl-Josef Laumann macht sich als
Arbeitsministert von NRW Sorge um die Entwicklung der dynamischen
Rente, deren 50. Jahrestag zur Zeit gefeiert wird.
Es trifft ja auch nicht nur Niedriglöhner. Das Niveau der
gesetzlichen Rente wird sich allen Prognosen zufolge weiter stetig nach
unten bewegen. Die statistische "Durchschnittsrente" wird von etwa 2025
an sogar unter dem Sozialhilfesatz liegen, wenn sich am System nichts
ändert, so Laumann. „Es darf nicht zum Regelfall für
Geringverdiener werden, dass sie nach 47 Jahren Arbeit nicht von ihrer
Rente leben können und im Alter Bittsteller beim Sozialamt
werden.“
Deshalb haben sich die katholischen Verbände, die Katholische
Arbeitnehmerbewegung Deutschlands (KAB), die Katholische
Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), der Familienbund der Katholiken
(FDK), das Kolpingwerk und die katholische Landvolkbewegung ein rundum
erneuertes Rentensystem ausgedacht, "solide finanzierbar, solidarisch,
familiengerecht und zukunftsweisend", wie es heißt . Das
Münchener Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung hat den
Vorschlag begutachtet. "Finanzierbar - jedenfalls nicht weniger als das
geltende Recht", so das Gütesiegel.
Die katholischen Verbände propagieren ein Dreisäulen-Modell:
Sockelrente, Arbeitnehmer-Pflichtversicherung und zusätzliche
Altersvorsorge, worunter sowohl die betriebliche wie die private zu
verstehen ist.
Das innovative Kernstück in diesem Konzept ist die Sockelrente.
Sie soll nach den Vorstellungen der Verfasser jedem das
Lebensnotwendige garantieren, als Grundsicherung in gleicher Höhe
für alle, unabhängig von Einkommen oder Beitragsleistung. Sie
soll dementsprechend auch von allen finanziert werden, also nicht nur
von abhängig Beschäftigten, sondern auch von
Selbständigen und Beamten, und zwar aus dem gesamten
steuerpflichtigen Einkommen, Mieteinkünfte und Kapitalerträge
inklusive. Der Beitragssatz läge bei zunächst 5,3 Prozent.
Die zweite Säule, die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung richtet
sich nach den herkömmlichen Prinzipien: Die Rentenhöhe
entspricht der Beitragsleistung, die Beiträge werden nur auf den
Bruttolohn erhoben. Allerdings soll es nach dem Willen der katholischen
Verbände auch hier zwei nicht unwesentliche Neuerungen geben: Zum
einen ein "Ehegattenrentensplitting", bei dem analog zum Steuersystem
das Familieneinkommen hälftig zwischen den Partnern geteilt und
danach der Rentenanspruch berechnet würde. Dadurch würde der
Anspruch des besser verdienenden Partners zugunsten des schlechter
verdienenden gemindert. Zudem sollen Familien für jedes Kind einen
Beitragsbonus erhalten.
Nutznießer des Modells wären Mütter, Geringverdiener
und Arbeitnehmer in instabilen Beschäftigungsverhältnissen.
Ihnen käme zugute, dass die Höhe der Sockelrente weder vom
vorherigen Einkommen noch vom Verlauf der Erwerbsbiographie
abhängt. Der Niedriglöhner mit 7 Euro in der Stunde etwa
hätte nicht 590, sondern 740 Euro zu erwarten. Hinzu käme,
dass dank der breiten Finanzbasis der Sockelrente der künftige
Beitragsanstieg um zwei Prozentpunkte geringer ausfallen würde als
derzeit zu erwarten.