11.06.2007

Das Rentenmodell der katholischen Verbände

Altersarmut wird schon in wenigen Jahren keine Ausnahmeerscheindung mehr sein. Deshalb müssen wir über die Altersicherung von Geringverdienern und Arbeitnehmern mir gebrochenen Erwerbsbiografien nachdenken. Eine mögliche Lösung wäre das Dreistufen-Modell der katholischen Verbände.

Die Zahlen sind nüchtern: Wer 1992 in Rente ging, musste vier Monate weniger arbeiten als heute und hatte, gemessen an der heutigen Kaufkraft, mit 1135 Euro zehn Prozent mehr im Geldbeutel. Drastischer sind die Zahlen für Erwerbtätige mit Niedrigeinkommen von sieben Euro. Ein Rentner von 65 Jahren erhält nach 45 Jahren Arbeit heute dafür eine Rente von 590 Euro brutto. Wer heute mit diesem Stundenlohn anfängt, wird mit 65 allerdings nur noch 415 Euro bekommen. „Ich finde, dass uns solche Zahlen auch alarmieren müssen." CDA-Chef Karl-Josef Laumann macht sich als Arbeitsministert von NRW Sorge um die Entwicklung der dynamischen Rente, deren 50. Jahrestag zur Zeit gefeiert wird.
Es trifft ja auch nicht nur Niedriglöhner. Das Niveau der gesetzlichen Rente wird sich allen Prognosen zufolge weiter stetig nach unten bewegen. Die statistische "Durchschnittsrente" wird von etwa 2025 an sogar unter dem Sozialhilfesatz liegen, wenn sich am System nichts ändert, so Laumann. „Es darf nicht zum Regelfall für Geringverdiener werden, dass sie nach 47 Jahren Arbeit nicht von ihrer Rente leben können und im Alter Bittsteller beim Sozialamt werden.“

Deshalb haben sich die katholischen Verbände, die Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschlands (KAB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), der Familienbund der Katholiken (FDK), das Kolpingwerk und die katholische Landvolkbewegung ein rundum erneuertes Rentensystem ausgedacht, "solide finanzierbar, solidarisch, familiengerecht und zukunftsweisend", wie es heißt . Das Münchener Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung hat den Vorschlag begutachtet. "Finanzierbar - jedenfalls nicht weniger als das geltende Recht", so das Gütesiegel.
Die katholischen Verbände propagieren ein Dreisäulen-Modell: Sockelrente, Arbeitnehmer-Pflichtversicherung und zusätzliche Altersvorsorge, worunter sowohl die betriebliche wie die private zu verstehen ist.
Das innovative Kernstück in diesem Konzept ist die Sockelrente. Sie soll nach den Vorstellungen der Verfasser jedem das Lebensnotwendige garantieren, als Grundsicherung in gleicher Höhe für alle, unabhängig von Einkommen oder Beitragsleistung. Sie soll dementsprechend auch von allen finanziert werden, also nicht nur von abhängig Beschäftigten, sondern auch von Selbständigen und Beamten, und zwar aus dem gesamten steuerpflichtigen Einkommen, Mieteinkünfte und Kapitalerträge inklusive. Der Beitragssatz läge bei zunächst 5,3 Prozent.
Die zweite Säule, die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung richtet sich nach den herkömmlichen Prinzipien: Die Rentenhöhe entspricht der Beitragsleistung, die Beiträge werden nur auf den Bruttolohn erhoben. Allerdings soll es nach dem Willen der katholischen Verbände auch hier zwei nicht unwesentliche Neuerungen geben: Zum einen ein "Ehegattenrentensplitting", bei dem analog zum Steuersystem das Familieneinkommen hälftig zwischen den Partnern geteilt und danach der Rentenanspruch berechnet würde. Dadurch würde der Anspruch des besser verdienenden Partners zugunsten des schlechter verdienenden gemindert. Zudem sollen Familien für jedes Kind einen Beitragsbonus erhalten.
Nutznießer des Modells wären Mütter, Geringverdiener und Arbeitnehmer in instabilen Beschäftigungsverhältnissen. Ihnen käme zugute, dass die Höhe der Sockelrente weder vom vorherigen Einkommen noch vom Verlauf der Erwerbsbiographie abhängt. Der Niedriglöhner mit 7 Euro in der Stunde etwa hätte nicht 590, sondern 740 Euro zu erwarten. Hinzu käme, dass dank der breiten Finanzbasis der Sockelrente der künftige Beitragsanstieg um zwei Prozentpunkte geringer ausfallen würde als derzeit zu erwarten.